Steuerbegünstigungen
1. Steuerbegünstigungen, die den Energieverbrauch von Fernwärme aus Biomasse betreffen (diese Steuerabzüge werden direkt in der Rechnung abgezogen):
- a. Art. 1, Komma 387, 388, 389, 390 Gesetz 27/12/2013, Nr. 147 (Stabilitätsgesetz 2014): Reduzierung von € 21,94 für jeden verbrauchten MWh
2. Steuerbegünstigungen für neue Anschlüsse an ein Biomasse-Fernwärmenetz:
Die Gesellschaft nimmt keine Verantwortung für eventuelle Gesetzesänderungen, welche in dieser Internetseite nicht aktualisiert sind.